Abgasanlagen

Abgasanlagen benötigen ein Teilegutachten oder EWG Betriebserlaubnis. Eigenbauanlagen sind nur eintragbar wenn eine Konditionierung der verwendeten Schalldämpferwolle (siehe VDTüv Merkblatt 751) und Konstruktionszeichnung der Schalldämpfer vorliegt. Die Geräuschwerte dürfen sich im Fahrbetrieb von dem im Fahrzeugschein vermerkten Serienwert nur minimal erhöhen. Abgasanlagen die in der Verwendung z.B. an anderem Fahrzeug oder Motortyp verbaut werden erfolgt eine Prüfung auf folgendem Weg.

  • Leistungsmessung nach EWG
  • Abgasgegendruckmessung
  • Prüfung der Anlage auf Dichtigkeit
  • Geräuschmessung im Fahr- sowie Standbetrieb auf dafür vorgesehener Strecke

Hierzu bitte den Schalldämpferhersteller mitteilen, da wir sehr viele Konditionierungen vorliegen habe. Geräuschwerte dürfen minimal tolerieren, bitte dem Fahrzeug entsprechend bei uns erfragen. Die Abgasanlagen müssen mit de im Gutachten vermerkten Kennzeichnungen versehen sein!

Unsere angefertigen Abgasanlage besitzen alle erforderlichen Dokumentationen, die Schalldämpfer sind mit den Kennzeichnungen auch einzeln erhältlich, somit ist die Abnahme problem machbar!

Eine Einzelabnahme liegt auch dann vor, wenn Beispielsweise ein Gutachten vorliegt die neue Leistung aber nicht in dem Gutachten steht, somit muss bei der Abnahme eine Fahr/Standgeräuschmessung und Leistungsmessung gefahren werden. Messung ist nur auf trockener Fahrbahn möglich.

Preise je nach Gebührenordnung des TÜV oder nach Prüfaufwand.

Katalysatoren

Der Katalysator ist der Hauptbestandteil eines G-Kat geregelten Motors.

100 oder 200 CPI Katalysatoren benötigen bei der Montage in ein Fahrzeug ein dazugehöriges EG-Gutachten oder ein Abgasgutachten.

Die im Katalysator befindliche Menge an Edelmetallen ist für das Erreichen einer Abgasnorm wichtig. Katalysatoren die im Preisbereich von bis 150,00 € liegen, erreichen keine gute Abgasnorm, da es für defekte Katalysatoren schon 50,00 € als Altmetallwert gibt.

Ein EG Geprüfter Katalysator hat immer eine gestanzte EG Typgenehmigungsnummer!

Luftfilter in Verbindung mit Abgasanlagenänderung

Sportabgasanlagen in Verbindung mit geänderten oder offenen Luftfiltersystemen, müssen in einem etwas Aufwändigeren Prüfverfahren abgenommen werden. Die Zusammengehörigkeit ist von den Herstellern nie geprüft worden.

Benötigt werden dafür:
  • Fahr und Standgeräuschmessgutachten
  • Leistungsmessung
Falls das Fahrzeug eine Mehrleistung von über 3% der Serienleistung aufweist wird zudem noch ein Abgasgutachten bei Fahrzeugen mit G-Kat benötigt

Im Falle einer Lautstärkenverschlechterung (Herstellerwert +2db ist in der Norm) erfolgt keine Abnahme.

Hersteller
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